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Katja Sander: "Geschwisterinzest" und das Bundesverfassungsgericht: Zur Konstruktion von Familie und zur Regulierung sexuellen Begehrens durch die Kategorien Gender, Behinderung, Klasse

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  • Werkstattgespräche
When Jan 24, 2012
from 06:00 PM to 08:00 PM
Where Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät, Altes Palais, Raum E 25 Unter den Linden 9, Berlin-Mitte
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Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2008 die Vorschrift des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, die den „Beischlaf“ zwischen Geschwistern strafbewehrt, für verfassungsgemäß (BVerfGE 120, 224). Das Gericht prüfte die Vorschrift insbesondere an dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG hergeleiteten Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dabei erkannte es als legitime Strafzwecke vor dem Hintergrund einer "kulturhistorisch begründeten [...] Überzeugung" den Schutz von Ehe und Familie, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sowie explizit "eugenische Gesichtspunkte", also die Gefahr spezifischer genetischer Dispositionen bei Nachkommen eines Geschwisterpaars an. Die Entscheidung wirft zahlreiche dogmatische Fragen auf und ist vielfach kritisiert worden.

Aus rechtssoziologischer Sicht ist die Entscheidung interessant, wegen ihrer Perspektive auf die Konstruktion von Familie, Geschlecht,
Behinderung, Klasse, sexuellem Begehren und Reproduktion. Inzest als
eine veränderliche Kategorie kultureller Praxen verweist auf
Problematiken von Grenzziehungen zwischen Nähe und Distanz, Zuneigung und Sexualität, Verwandtschaft und Gesellschaft, sozial anerkannten und nicht anerkannten Beziehungen.

In dem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich das Bundesverfassungsgericht an der Regierung der Sexualität als Verbindung zwischen Körper und Bevölkerung i. S. Foucaultscher Biopolitik beteiligt und spezifische ‚inzestiöse’ Subjekte hervorbringt. Welchen Diskursen zur Erklärung des Inzesttabus schließt sich das Gericht in seiner Begründung an?


Der Beitrag fokussiert die Konstruktion der Familie und erläutert, wie
der Bereich sexuellen Begehrens und der Reproduktion, der von vielen
Menschen als höchstpersönlich und privat wahrgenommen wird, u. a. durch das vom Gericht angerufene Exogamiegebot rechtlich verhandelt wird.